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Glossar

Datenschutz-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Cookies, Tracking und DSGVO — kurz und klar erklärt. Ideal zum Nachschlagen.

DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das EU-weite Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Sie verlangt u. a. eine Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung — bei Tracking meist die Einwilligung. Verstöße können mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
TDDDG (§ 25)
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, früher TTDSG) setzt die ePrivacy-Richtlinie in Deutschland um. § 25 verlangt eine Einwilligung, bevor nicht-notwendige Cookies oder Tracker auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden.
Tracker
Ein Tracker ist Code (Skript, Pixel, Embed), der Nutzerdaten an Dritte sendet — z. B. Google Analytics oder das Meta-Pixel. Tracker dürfen erst nach aktiver Einwilligung laden.
Double-Opt-in
Beim Double-Opt-in bestätigt der Nutzer seine E-Mail-Adresse über einen Link, bevor sie genutzt wird. Standard für rechtssichere Newsletter- und Lead-Prozesse.
Dark Pattern
Ein Dark Pattern ist ein manipulatives Design, das Nutzer zur Zustimmung drängt — z. B. ein bunter „Akzeptieren"-Knopf neben einem versteckten „Ablehnen"-Link. Solche Banner sind abmahnbar.
Server-Side-Tracking
Beim Server-Side-Tracking laufen Tracking-Anfragen über einen eigenen Server statt direkt im Browser. Es kann die Datenqualität verbessern, ist aber nicht automatisch DSGVO-konform — die Einwilligungspflicht bleibt bestehen.
Auftragsverarbeitung (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO Pflicht, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet — etwa ein Analytics- oder Hosting-Anbieter.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung informiert nach Art. 13/14 DSGVO über alle Datenverarbeitungen einer Website. Sie muss alle tatsächlich eingesetzten Dienste nennen — eine veraltete Erklärung ist abmahnbar.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formelle Aufforderung, einen Rechtsverstoß zu unterlassen — bei Datenschutz oft durch Mitbewerber oder Verbände. Sie verursacht Anwalts- und Folgekosten, meist im drei- bis vierstelligen Bereich.
White-Label
White-Label bedeutet, dass eine Lösung unter eigenem Namen/Logo eingesetzt wird. Für Agenturen wichtig, um Datenschutz-Tools nahtlos im eigenen Markenauftritt anzubieten.

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