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Calendly & DSGVO: Terminbuchung mit Einwilligung & AV-Vertrag
Calendly macht Terminbuchung bequem – ist aber ein US-Dienst mit Datenübermittlung und Cookies. Worauf du achten musst.
Was Calendly datenschutzrechtlich bedeutet
Calendly verarbeitet Namen, E-Mail und Termindaten, sitzt in den USA und setzt beim eingebetteten Widget Cookies.
Wird das Widget direkt eingebettet, lädt es von Calendly-Servern – mit Datenübermittlung in die USA. Das braucht eine Rechtsgrundlage.
Bedingungen für den Einsatz
Du brauchst einen AV-Vertrag (DPA) mit Calendly, eine Einwilligung beim eingebetteten Widget und den Hinweis in der Datenschutzerklärung.
- AV-Vertrag/DPA mit Calendly abschließen.
- Widget erst nach Einwilligung laden (oder per Button verlinken).
- Datenübermittlung USA in der Datenschutzerklärung benennen.
EU-Alternativen
Wer die US-Übermittlung vermeiden will, nutzt EU-/Self-Hosting-Lösungen.
Cal.com (self-hosted möglich) oder andere EU-Termintools halten die Daten in Europa – ideal für strenge Anforderungen.
Prüfe die Einbindung
Lädt dein Calendly-Widget vor der Einwilligung?
Der kostenlose BlueOcean-Scan zeigt Calendly- und andere Drittanbieter-Requests vor Consent.
Lass uns kurz auf deine Seiten schauen
In einem 15-Minuten-Gespräch siehst du, wo deine Kundenseiten stehen — und wie du sie ohne Aufwand absicherst.
Häufige Fragen
Ist Calendly DSGVO-konform nutzbar?
Ja, mit AV-Vertrag, Einwilligung beim eingebetteten Widget und Transparenz über die US-Datenübermittlung in der Datenschutzerklärung.
Muss ich für das Calendly-Widget einen Cookie-Hinweis zeigen?
Ja, wenn es Cookies setzt bzw. vor Consent lädt. Sicherer ist, es erst nach Einwilligung zu laden oder nur zu verlinken.
Gibt es eine europäische Alternative?
Ja, z. B. Cal.com (auch self-hosted) oder andere EU-Terminbuchungstools ohne US-Transfer.