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Hotjar & DSGVO: Session-Recording nur mit klarer Einwilligung

Hotjar zeigt, wie Besucher sich verhalten – über Heatmaps und Session-Recordings. Genau das macht es datenschutzrechtlich heikel.

BlueOcean Privacy AI 2 Min. Lesezeit Aktualisiert Juni 2026

Was Hotjar aufzeichnet

Hotjar erstellt Heatmaps und zeichnet ganze Sitzungen auf – Mausbewegungen, Klicks, teils Eingaben.

Das ist sehr detailliertes Verhaltens-Tracking. Ohne Schutzmaßnahmen können dabei auch personenbezogene oder sensible Eingaben erfasst werden.

Warum es besonders sensibel ist

Session-Recordings greifen tief in die Privatsphäre ein – die Anforderungen an Einwilligung und Datensparsamkeit sind entsprechend hoch.

Hotjar darf keinesfalls vor der Einwilligung laden. Zusätzlich müssen Eingabefelder maskiert werden, damit keine Klartext-Daten in Aufzeichnungen landen.

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Bedingungen für den Einsatz

Einwilligung vor dem Laden, konsequente Input-Maskierung, AV-Vertrag und Transparenz in der Datenschutzerklärung.

  • Hotjar erst nach aktiver Zustimmung laden.
  • Eingaben/Felder maskieren (Suppression).
  • AV-Vertrag mit Hotjar + Nennung in der Datenschutzerklärung.

Prüfe deine Seiten

Lädt Hotjar bei dir vor Consent?

Der kostenlose BlueOcean-Scan erkennt Hotjar und andere Recording-/Analytics-Tools, die vor der Einwilligung starten.

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Häufige Fragen

Ist Hotjar DSGVO-konform?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung vor dem Laden, konsequenter Maskierung von Eingaben, AV-Vertrag und Nennung in der Datenschutzerklärung.

Darf Hotjar ohne Einwilligung laufen?

Nein. Session-Recording ist besonders eingriffsintensiv und erfordert vorherige Zustimmung.

Wie verhindere ich, dass sensible Daten aufgezeichnet werden?

Durch Input-Masking/Suppression von Formularfeldern – und indem Hotjar erst nach Consent geladen wird.